CALUMA GmbH

Pizzabäcker/Koch (m/w/d) für Geestland – 21,00 € / Stunde – Vollzeit

27607 Geestland, Niedersachsen, Deutschland
28/11/2025
Jetzt bewerben
21,00 Euro - 21,00 Euro / Stunde

Jobbeschreibung

In Geestland vermittelt CALUMA dich als Pizzabäcker und Koch an italienische Restaurants, Pizzerien und gastronomische Betriebe mit mediterraner Küche. Du hast die Möglichkeit, deine speziellen Fähigkeiten in der Zubereitung von Pizza und italienischen Spezialitäten einzubringen. Unsere Partnerunternehmen legen Wert auf authentische Küche und hochwertige Zutaten. Als Personalvermittlungsagentur finden wir für dich die passende Position, die deinen Fähigkeiten und Wünschen entspricht. Starte durch in einem lebendigen und abwechslungsreichen Arbeitsumfeld.

Branche: Gastronomie & Hotellerie

Jobarten: Vollzeit

Personalart: Fachkräfte

Aufgaben:

Anzeige

Als Pizzabäcker stellst du Pizzateig nach traditionellen oder hauseigenen Rezepturen her und lässt ihn fachgerecht gehen. Du belegst die Pizzen kreativ und ausgewogen mit frischen Zutaten. Das Backen im Steinofen oder anderen professionellen Pizzaöfen beherrschst du perfekt und achtest auf die optimale Temperatur und Backzeit. Neben Pizza bereitest du auch andere italienische Gerichte wie Pasta, Risotto und Antipasti zu. Du stellst Saucen und Dressings frisch her. Die Qualitätskontrolle aller Speisen vor dem Service liegt in deiner Verantwortung. Du arbeitest während der Stoßzeiten schnell und präzise.

Du kümmerst dich um die Pflege und Reinigung des Pizzaofens und hältst deine Arbeitsstation sauber. Die Zubereitung von Salaten und Vorspeisen übernimmst du ebenfalls. Bei der Zusammenstellung von Speisekarten mit wechselnden Angeboten bringst du dich ein. Du kontrollierst die Vorräte und meldest Nachbestellungsbedarf. Die Einhaltung der italienischen Küchentraditionen ist dir wichtig. Bei Cateringaufträgen und Veranstaltungen unterstützt du das Team. Du gibst dein Wissen an Kollegen weiter und hilfst bei der Einarbeitung.

Anforderungen:

Anzeige

Du hast eine Ausbildung als Koch absolviert oder verfügst über vergleichbare Qualifikationen als Pizzabäcker. Erfahrung in der italienischen Küche und speziell in der Pizzazubereitung ist wünschenswert. Du kennst dich mit unterschiedlichen Teigarten und deren Verarbeitung aus. Kenntnisse über italienische Produkte und deren Verwendung sind vorhanden. Du beherrschst den Umgang mit dem Pizzaofen und weißt, wie man die perfekte Pizza backt. Flexibilität bei den Arbeitszeiten, auch abends und am Wochenende, ist gegeben. Ein gültiges Gesundheitszeugnis ist vorhanden.

Deine Leidenschaft für die italienische Küche ist spürbar und motiviert dich täglich. Du arbeitest schnell, ohne dabei die Qualität aus den Augen zu verlieren. Kreativität beim Belegen und Präsentieren der Gerichte zeichnet dich aus. Du bist ein Teamplayer und arbeitest harmonisch mit dem Service zusammen. Auch bei hohem Gästeaufkommen bleibst du ruhig und konzentriert. Deine Handgriffe sind geübt und sicher. Du hast ein gutes Gespür für Geschmack und Kombinationen. Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit sind für dich selbstverständlich.

Arbeitszeiten:

Die Arbeitszeiten orientieren sich an den Öffnungszeiten der Gastronomie, hauptsächlich abends und am Wochenende. Du arbeitest in Vollzeit mit etwa 38-40 Stunden pro Woche. Schichtdienst mit Spätdiensten bis nach Mitternacht ist üblich. An Wochenenden und Feiertagen, wenn besonders viel los ist, bist du im Einsatz. Die Dienstpläne werden im Voraus erstellt. Freie Tage unter der Woche ermöglichen dir Erholung. Geteilte Dienste können je nach Betrieb vorkommen.

Anzeige

Zusammenfassung:

Du erhältst einen fairen Stundenlohn von 21,00 € für deine spezialisierte Arbeit. Die komplette Arbeitskleidung wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Kostenlose Verpflegung während deiner Schicht ist inklusive. Du arbeitest mit hochwertigen, authentischen italienischen Produkten. Der Arbeitgeber schätzt dein handwerkliches Können und fördert deine Ideen. Ein familiäres Betriebsklima und ein motiviertes Team erwarten dich. Trinkgeldanteil nach betrieblicher Regelung ist möglich. Überstundenzuschläge und Feiertagszulagen werden gezahlt.

Anzeige